Gründen
In wenigen Schritten zu Ihrer GmbH-Gründung. Informationen für den Gründungsprozess einer GmbH kurz zusammengefasst.
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Voraussetzungen und Planung
- Erweckt der Name positive Assoziationen und passt zu Unternehmen und Produkten?
- Ist der Name einfach verständlich und leicht zu merken?
- Hat der Wunschname keinerlei negativen Bedeutungen auf anderen Sprachen?
- Ist der Name regional, bundesweit und sogar weltweit verfügbar?
- Gibt es eine passende freie Domain für die Firmenwebsite?
- Kann der Name in der Zukunft markenrechtlich geschützt werden?
Firmenname und Unternehmensgegenstand
Stammkapital und Gründungskosten
Es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH mit der Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 Euro, zu gründen. Diesen Betrag müssen Sie auf das Geschäftskonto einbezahlen. Jeder Gesellschafter muss mindestens ein Viertel der festgelegten Stammeinlage bei der Gründung einzahlen. Die Gesellschafter “schulden” der Gesellschaft ihre jeweiligen ausstehenden Stammeinlagen so lange, bis der gesamte Stammkapital auf dem Geschäftskonto vorhanden ist.
Was bedeutet das konkret für die Haftungsregelung? Die GmbH haftet immer mit dem festgelegten Stammkapital. Dies gilt auch, wenn es noch nicht voll einbezahlt wurde! Als Gründer haften Sie also mit Ihrem Privatvermögen, wenn Sie Ihren Anteil zum Stammkapital nicht leisten. Kommt es zu einem Worst-Case-Szenario, wie zum Beispiel einem Haftungsschaden oder sogar einer Insolvenz, haften Sie persönlich mit der noch ausstehenden Summe. Genau deshalb rät firma.de GmbH-Gründern ab, mit weniger als 25.000 Euro zu gründen.
- Sind Sie ein Team aus mehr als drei Gründern, bei dem alle GmbH-Gesellschafter werden sollen?
- Soll die Gesellschaft mehr als einen Geschäftsführer haben?
- Möchten Sie das Geschäftsjahr der GmbH abweichend vom Kalenderjahr festlegen?
- Planen Sie Regelungen (z. B. zu Gewinnverteilung oder Anteilsverkauf), die vom GmbH-Gesetz abweichen?
- Möchten Sie Sacheinlagen in das Stammkapital einbringen?
Wenn Sie eine der folgenden Fragen mit “Ja” beantworten, müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag anfertigen oder Ihre Wünsche ändern. Entscheiden Sie sich für eine GmbH-Gründung mit Musterprotokoll, können Sie den Notartermin vorbereiten.
Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag
Bei der Rechtsform GmbH können Sie ein standardisiertes Gründungsformular – das Musterprotokoll – nutzen. Die Alternative ist der selbst gestaltete Gesellschaftsvertrag. Dieser wird auch als Satzung bezeichnet. Überlegen Sie genau, welche Vorteile und Nachteile die beiden Gründungsvarianten für Ihr Unternehmen haben.
Weitere Schritte
Notartermin
Sind alle Formalitäten geklärt, beginnt der bürokratische Teil der GmbH-Gründung. Mit dem Termin beim Notar oder der Notarin wird die Gesellschaft errichtet. Alle Gesellschafter und Geschäftsführer müssen sich dazu im Notariat einfinden und die Gründungsdokumente beurkunden lassen. Gleichzeitig bereitet der Notar die Anmeldung zum Handelsregister vor.
- Die Gesellschaft ist noch nicht geschäftsfähig.
- Bisher existiert kein Handelsregistereintrag mit Registernummer.
- Die Haftungsbeschränkung ist noch nicht wirksam.
Geschäftskonto
So früh wie möglich nach der Beurkundung beim Notar sollten Sie das Geschäftskonto für die GmbH eröffnen. Zum Banktermin muss in jedem Fall der Geschäftsführer erscheinen. Viele Banken verlangen außerdem, dass alle GmbH-Gesellschafter bei der Eröffnung des Firmenkontos anwesend sind. Klären Sie deshalb vorher mit der Bank ab, wie der Termin ablaufen wird.
Handelsregistereintrag
Sobald der Eintrag der GmbH veröffentlicht wird, erhalten Sie per Post Bescheid. Denken Sie deshalb unbedingt daran, den Firmennamen zeitnah nach dem Notartermin am Briefkasten der Geschäftsadresse anzubringen. Ansonsten verzögert sich die Abwicklung der Handelsregistereintragung mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Gewerbeanmeldung
Jede GmbH, die gewerblich tätig ist, muss beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden. Mit einem einfachen Formular muss der GmbH-Geschäftsführer die Gewerbeanzeige beantragen. Dafür entstehen Gebühren zwischen 15 bis 60 Euro. Die Reihenfolge der Schritte ist auch hier wieder entscheidend, denn ohne Registernummer können Sie die Gewerbeanmeldung nicht vornehmen.
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